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Betreuungszeiten:

Nicht selten sind, auf Grund der Berufstätigkeit der Eltern recht lange Betreuungszeiten notwendig, welche von Kindertagesstätten und Schulen nicht geleistet werden können. Aus diesem Grund sind meine Arbeitszeiten flexibel und werden möglichst an die Bedürfnisse der Eltern angepasst. Auch eine Übernacht-Betreuung ist nach Absprache möglich

 

Erholungsurlaub:

Um mich zu erholen und anschließend wieder mit voller Kraft für meine Tageskinder da zu sein stehen mir im Jahr 30 Tage Urlaub zu, welche ich den Eltern bis Dezember des Vorjahres mitteile.

 

Krankheitsausfälle:

Bei ansteckenden oder fiebrigen Erkrankung der Kindertagespflegeperson, oder
bei Erkrankungen, welche die Bewegungsfähigkeit beeinträchtigen, kann keine Betreuung stattfinden, da in diesen Fällen die gebotene Aufsichtspflicht nicht gewährleistet ist.